Kanzlei
SCHÖN, DASS SIE HIER SIND!
Was führt Sie zu mir?
WENN SIE
- „Boston Legal“- oder „Ally McBeal“-Showanwälte suchen,
- meinen, Anwälte, die nicht wenigstens im Marmorpalast residieren, könnten ohnehin nichts,
- denken, eine außergerichtliche Einigung sei ein Zeichen von Schwäche,
- glauben, Anwälte würden Ihnen das Geld aus der Tasche ziehen, denn sowieso fänden Sie alles im Internet,
- und Sie womöglich zum Lachen in den Keller gehen,
dann wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei Ihrer weiteren Suche. Ich bin sicher, dass Sie bei mir an der falschen Adresse wären.
WENN SIE ABER
- außergerichtliche Einigungen auch eine gute Lösung finden,
- fantastisch realistisch beraten werden wollen,
- menschlich fairen Rechtsstreit schätzen,
- gerne auch mal zwischendurch lachen,
- die besseren Argumente auf Ihrer Seite sowie
- die Seriosität und den Service einer kleinen Kanzlei erleben wollen,
dann sind Sie mir
HERZLICH WILLKOMMEN!
Das gilt ganz besonders für Whovians, Bewohner von Mittelerde, Trekkies, Rebellen, Sturmtruppler, Dunkle Lords, Jedi, Aliens, Einhörner, Ordensmeister sowie mögliche und unmögliche Wesen dieses Universums nebst aller seiner Parallelwelten, egal ob straight, queer oder unentschieden.
ICH FREUE MICH AUF SIE!
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über mein Angebot. Wenn Sie mögen, kontaktieren Sie mich.
Alleinige Berufsträgerin der Kanzlei Kobler bin ich,
RECHTSANWÄLTIN DR. NADJA KOBLER-RINGLER.
Auf- und festgewachsen in Bonn, absolvierte ich nach dem Abitur erfolgreich eine Ausbildung zur Bank-/Sparkassenkauffrau bei der Sparkasse Bonn (der heutigen Sparkasse KölnBonn). Anschließend studierte ich an der Universität Bonn Rechtswissenschaften und mehr (etwa Pädagogik, Germanistik und Geographie).
Nach dem ersten juristischen Staatsexamen arbeitete ich ein Jahr bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Bereich „Internationale Zusammenarbeit“, bevor ich im Landgerichtsbezirk Bonn das Referendariat ableistete und mit dem zweiten Staatsexamen abschloss. Nach einer Anstellung bei der Kanzlei Hümmerich & Dietrich in Bonn machte ich mich im Jahre 2004 selbstständig. 2011 promovierte ich zu den historischen Rechtsverhältnissen der Sparkassen in Köln und Bonn.
Heute lebe ich mit Ehemann, Sohn, Büchern, Texten und tausenden noch ungeschriebenen Wörtern in Wachtberg-Ließem.
DIE KANZLEI
Die Kanzlei Kobler ist Ihre Beratungskanzlei – ganz gleich, ob Sie ein kleines oder mittelständisches Unternehmen vertreten oder als Privatperson ein rechtliches Anliegen haben. Mandate sind wie das Leben: vielfältig, bunt und immer wieder für eine Überraschung gut.
WAS HEISST DAS GENAU? HEISST DAS, DIE KANZLEI KANN ALLES?
Natürlich nicht. Ich lege sehr viel Wert darauf, meine Grenzen zu kennen. Wenn Ihr Anliegen vertieftes Spezialwissen braucht, besprechen wir gemeinsam, wen wir aus meinem dichten Netzwerk hinzuziehen wollen. Ich arbeite eng mit anderen kompetenten Kanzleien zusammen – aus den Fachanwaltschaften, der Steuerberatung und der Unternehmensberatung. Wenn Sie es wünschen, bleibe ich auch nach der Überleitung als Unterstützung an Ihrer Seite, bis die Angelegenheit abgeschlossen ist.
WAS GENAU TUT MEINE KANZLEI FÜR SIE?
Das in allen Einzelheiten zu schildern, ginge zu weit. Daher nur ein paar Beispiele aus dem Tätigkeitsspektrum der Kanzlei
für Unternehmen
- Betriebsbegehungen zur Prüfung/Erarbeitung rechtlich sinnvoller Arbeitsabläufe, etwa
- Ein- und Ausgangsverwaltung der Post
- An- und Auslieferung von Material
- Unternehmenskommunikation
- Schulungen
- des Buchhaltungspersonals im Mahnwesen (Kurs „Forderungsmanagement“)
- der Verwaltungs-/Kundendienstteams in deutscher Verwaltungssprache und Bürokommunikation (Kurs „Deutsch für Büro und Verwaltung“)
- Umgang mit Reklamationen und Beschwerden (mein beliebter „Motzkurs“)
- und natürlich die anwaltlichen Klassiker
- Arbeitsverträge und Arbeitszeitregelungen
- Betriebsordnungen
- Planung und rechtliche Begleitung von Unternehmensnachfolge, Umstrukturierungen und Unternehmens(-teil)-käufen oder -verkäufen
- Bonitätsabfragen bei Geschäftsanbahnungen
- Forderungseinzüge
für Privatpersonen
Gemeinsam mit Ihnen erstelle ich Ihre ganz persönliche Rechtsvorsorge und helfe Ihnen zum Beispiel bei der rechtswirksamen Formulierung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und letztwilligen Verfügungen (Testament/Erbvertrag).
aus dem Schulungsbereich
Für Schulen und Vereine biete ich Arbeitsgemeinschaften und Unterrichtsreihen (z. B. die Rechtskunde-AG im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW oder Reihen zu Kinderrechten, Medienkompetenz, Arbeitsrecht für Jugendliche).
Interessierten Personengruppen biete ich solche Schulungen ebenfalls an, auch ohne klassisches Mandatsverhältnis.
WAS KOSTET DAS ALLES?
Im Idealfall kostet ein Anwalt nur den Gegner etwas. Das ist allerdings selten, denn es gilt, logischerweise, nur dann, wenn es einen Gegner/eine Gegnerin gibt und diese/-r alle entstandenen Anwaltskosten erstatten muss. Auch eine Rechtsschutzversicherung zahlt nicht immer alles. Die Selbstbeteiligung ist ein vertracktes Detail.
WICHTIG ZU WISSEN:
Die Zahlungspflicht für Ihre Anwaltsgebühren liegt bei Ihnen selbst.
Deshalb informiere ich Sie über sämtliche Kosten und Risiken – unaufgefordert und selbstverständlich vor Abschluss des Mandatsvertrags.
DAS GEHT AUCH BILLIGER! ODER?
Recht ist Verhandlungssache. Das gilt für die anwaltliche Vergütung ebenso wie für die Bezahlung von Schulungen.
Aber wie heißt es so schön im Rheinland? „Wat nix kos‘, dat is och nix.“ (Was nichts kostet, ist auch nichts.)
Falls Sie Ihr Glück (und Ihren Rechtsrat) also doch lieber im Datennetz finden wollen, möchte ich Ihnen für Ihre Suche drei wichtige Tipps mitgeben:
TIPP 1:
Achten Sie darauf, wer schreibt!
Stammen die Informationen von einer Anwaltskanzlei, einer Verbraucherzentrale oder einem gleichermaßen seriösen Anbieter? Dann vertrauen Sie. Ansonsten: lieber nicht. Es gibt Gründe dafür, dass Anwaltszulassungen nicht frei verkäuflich sind, glauben Sie mir.
TIPP 2:
Achten Sie auch bei seriösen Anbietern darauf, wann der Beitrag veröffentlicht wurde!
Recht verändert sich – und das schnell. Natürlich kann auch ein uralter Artikel noch vollkommen zutreffend sein, aber je länger er bereits online ist, desto größer sollte Ihre Skepsis sein.
TIPP 3:
Setzen Sie am besten gleich ein Lesezeichen, damit Sie zu dieser Seite zurückfinden.